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Nach einem kurzzeitigen Verlust durch organisatorische Veränderungen konnten wir den zollrechtlichen Status „AEO“ zurückerlangen.

Wir sind zufrieden und stolz, das Zertifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen zu haben und profitieren nun wieder von einer erleichterten Abwicklung im internationalen Versand.

Die Definition hierzu beschreibt sich wie folgt:

Als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ wird im Zollrecht der Europäischen Union ein geprüftes Unternehmen bezeichnet, das bei Zollverfahren spürbare Erleichterungen und Begünstigungen im internationalen Handelsverkehr genießt.
Die Norm fordert umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit, Einhaltung von Rechtsvorschriften sowie der Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards geknüpft, z. B. bei der Zugriffssicherheit.

 
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